Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer entspricht der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

 

Nach §22 DGUV Vorschrift 1 sowie ASR A 2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Schulungsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Grundlagen zur Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Brandschutzordnung (DIN 14096 Teil 1-3)
  • Aktuelle Brandschutzsymbole entsprechend ASR A1.3
  • Verhalten im Brandfall - Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Persönliche Schutzmaßnahmen im Brandfall
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte
  • Feuerlöschübung (Praktischer Teil) 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die vermittelten Inhalte richten sich nach:

  • ASR A2.2
  • ASR A1.3
  • DIN 14096
  • DGUV V1
  • ArbSchG 

 

 

Der zeitliche Aufwand für diese Schulung beträgt insgesamt 5 Zeitstunden (6UE inkl. Pausenzeiten). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmenden ein Handout und das Zertifikat zur Schulung.

 

Hinweis:

 

Die Kosten für diese Schulung werden nicht durch die Berufsgenossenschaften getragen. Es obliegen die gesetzlichen Pflichten des Arbeitsgebers, daher erfolgt die Rechnungsstellung an den Betrieb bzw. Träger. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.