Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer entspricht der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
Nach §22 DGUV Vorschrift 1 sowie ASR A 2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Schulungsinhalte:
Die vermittelten Inhalte richten sich nach:
Der zeitliche Aufwand für diese Schulung beträgt insgesamt 3,5 Zeitstunden (4UE inkl. Pausenzeiten). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmenden ein Handout und das Zertifikat
zur Schulung.
Die Kosten für diese Schulung werden nicht durch die Berufsgenossenschaften getragen. Es obliegen die gesetzlichen Pflichten des Arbeitsgebers, daher erfolgt die Rechnungsstellung an den Betrieb
bzw. Träger. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Eine Inhouseschulung kommt für Sie nicht in Frage, da Sie weniger Personen ausbilden möchten?
Auch das ist kein Problem, melden Sie diese gerne zu einem unserer öffentlichen Kurse in unseren Seminarräumen an.
Lehrgangstermine
Erste Hilfe Kurse & Notfallseminare
(Kurse für Führerscheinanwärter - aller Klassen, Betriebliche Ersthelfer, Übungsleiter/Trainer, Jugendgruppenleiter, Berufsstarter & Interessierte)
So kannst du uns erreichen:
02921 / 35 43 305
Zu unseren Bürozeiten:
Montags bis Freitags
8.30 - 13.30 Uhr
E-Mail: info@mso-kreis-soest.de