Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer entspricht der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
Nach §22 DGUV Vorschrift 1 sowie ASR A 2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Schulungsinhalte:
Die vermittelten Inhalte richten sich nach:
Der zeitliche Aufwand für diese Schulung beträgt insgesamt 5 Zeitstunden (6UE inkl. Pausenzeiten). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmenden ein Handout und das Zertifikat zur Schulung.
Hinweis:
Die Kosten für diese Schulung werden nicht durch die Berufsgenossenschaften getragen. Es obliegen die gesetzlichen Pflichten des Arbeitsgebers, daher erfolgt die Rechnungsstellung an den Betrieb bzw. Träger. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Lehrgangstermine
Erste Hilfe Kurse & Notfallseminare
(Kurse für Führerscheinanwärter - aller Klassen, Betriebliche Ersthelfer, Übungsleiter/Trainer, Jugendgruppenleiter, Berufsstarter & Interessierte)
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