Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer entspricht der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

 

Nach §22 DGUV Vorschrift 1 sowie ASR A 2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Schulungsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Grundlagen zur Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Brandschutzordnung (DIN 14096 Teil 1-3)
  • Aktuelle Brandschutzsymbole entsprechend ASR A1.3
  • Verhalten im Brandfall - Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Persönliche Schutzmaßnahmen im Brandfall
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte
  • Feuerlöschübung (Praktischer Teil) 

 

Die vermittelten Inhalte richten sich nach:

  • ASR A2.2
  • ASR A1.3
  • DIN 14096
  • DGUV V1
  • ArbSchG 


Der zeitliche Aufwand für diese Schulung beträgt insgesamt 3,5 Zeitstunden (4UE inkl. Pausenzeiten). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmenden ein Handout und das Zertifikat zur Schulung.

 
Die Kosten für diese Schulung werden nicht durch die Berufsgenossenschaften getragen. Es obliegen die gesetzlichen Pflichten des Arbeitsgebers, daher erfolgt die Rechnungsstellung an den Betrieb bzw. Träger. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eine Inhouseschulung kommt für Sie nicht in Frage, da Sie weniger Personen ausbilden möchten?
Auch das ist kein Problem, melden Sie diese gerne zu einem unserer öffentlichen Kurse in unseren Seminarräumen an.