Ersthelfer im Betrieb

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1): 

Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

 

  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

 

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

 

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.

 

In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leitet er das ausgefüllte Anmeldeformular zur verbindlichen Anmeldung an die Ausbildungsstelle weiter.

Gutscheine und weitere Formulare sind im Downloadbereich hinterlegt.

 

Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen.

 

Es bietet sich an, z. B. durch Verleihung einer Ernennungsurkunde auf diese besondere Funktion deutlich hinzuweisen.

©www.dguv.de

Besuchen Sie unsere öffentlichen Erste-Hilfe-Kurse. Bitte bringen Sie das Kostenübernahmeformular bzw. Ihren Gutschein ausgefüllt am Kurstag mit, nur dann ist eine vollständige Übernahme durch die Unfallversicherung möglich.

Mit Klick auf die Kursübersicht haben Sie die Möglichkeit zur Anmeldung zu allen unseren öffentlichen Terminen.

Wir sind anerkannte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und Landesunfallkassen (Kennziffer: 8.0972),

gemäß DGUV Grundsatz 304-001 (BGG 948) und §68 FEV (Fahrerlaubnisverordnung).

Sie sind ein Unternehmen und möchten Ihre Ersthelfer schulen lassen?

Kein Problem - Wir kommen gerne zu Ihnen.

 

Bereits ab 10 Teilnehmern bieten wir diesen Kurs als Inhouseschulung bei Ihnen vor Ort an.

Der Lehrgang "Erste Hilfe für Betriebliche Ersthelfer" erfolgt nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (DGUV Vorschrift 1). Natürlich ist dieser Lehrgang auch in kleineren Gruppen möglich. Sprechen Sie uns gerne an.

Download
Alle Informationen für Arbeitgeber und Beauftragte auf einen Blick
Fragen und Antworten zum Thema Kursanmeldung und Kostenübernahme.
Informationen zu Erste Hilfe Kursen und
Adobe Acrobat Dokument 169.8 KB

Kurse & Workshops jetzt auch in Arnsberg-Neheim (Hochsauerlandkreis)

 

Ab Januar 2020 bieten wir auch Kurse für Betriebliche Ersthelfer in Arnsberg-Neheim an. Durch unsere enge Zusammenarbeit, finden die Lehrgänge regelmäßig in den Räumen von El Hadri Seniorenbetreuung - Am Neheimer Kopf 54 in 59755 Arnsberg-Neheim statt.

 

Für Anfragen aus der Region HSK kontaktieren Sie uns ganz einfach über das Kontaktformular.