Häufige Fragen

Erste Hilfe Kurs - Welche Unterschiede gibt es?
(Allgemeine Hinweise)

 

Erste Hilfe für den Führerschein (Grundausbildung)

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein (aller Klassen) behandelt u.a. Themen wie das Absichern von Gefahrenstellen, Wundversorgung, Erkennen und Behandeln von verschiedenen Krankheitsbildern, Herz-Lungen-Wiederbelebung und viele weitere Themen. Er dauert 9UE (7,5 Stunden inkl. Pausenzeiten) und ist an einem Tag durchführbar.  Die Kosten betragen je nach Anbieter 40-65€ und werden durch den Teilnehmer selbst getragen. Gültigkeit: Lebenslang.

 

Betriebliche Erste-Hilfe-Grundausbildung

Seit der Revision der Ersten Hilfe am 1.4.2015 beinhaltet die Erste-Hilfe-Ausbildung von Betrieblichen Ersthelfern die gleichen Themen wie auch die Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinanwärter. Er dauert 9UE (7,5 Stunden inkl. Pausenzeiten) und ist an einem Tag durchführbar. Die Kosten werden direkt durch den Anbieter mit Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkassen abgerechnet. Gültigkeit: 2 Jahre.

 

Betriebliche Erste-Hilfe-Fortbildung

Die Erste-Hilfe-Fortbildung für Betriebliche Ersthelfer beinhaltet neben der Wiederholung von grundlegenden Inhalten der Ersten Hilfe, noch einige weitere Themen wie z.B. Durchführung von Reanimationsmaßnahmen mit einen AED (Automatischen Externen Defibrillator). Sie dauert 9UE (7,5 Stunden inkl. Pausenzeiten) und ist an einem Tag durchführbar. Auch hier werden die Kosten durch die Gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) getragen. Die Fortbildung wird nicht zur Beantragung oder Erweiterung von Führerscheinen anerkannt, hier ist die Erste Hilfe Grundausbildung (siehe oben) erforderlich. Gültigkeit: 2 Jahre

 

Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen/Erste Hilfe am Kind

Der Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs behandelt neben grundlegenden Themen der Ersten Hilfe u.a. Erkennen und Behandeln von typischen Kinderkrankheiten, die Herz-Lungen-Wiederbelebung von Kindern und Säuglingen und viele weitere Inhalte. Er dauert 9UE (7,5 Stunden inkl. Pausenzeiten) und ist an einem Tag durchführbar. Die Kosten werden durch die Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften übernommen - Privatpersonen werden gebeten die Kursgebühr selbst zu tragen. Dieser Lehrgang wird nicht zur Beantragung oder Erweiterung von Führerscheinen anerkannt, hier ist die Erste Hilfe Grundausbildung (siehe oben) erforderlich.  Gültigkeit: 2 Jahre

 

Unterweisung der Ersten Hilfe in Betrieben und Einrichtungen

Nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen müssen alle Mitarbeiter in Betrieben und Einrichtungen, jährlich in der Ersten Hilfe unterwiesen werden. Dies beinhaltet u.a. die Information zu Erste Hilfe Einrichtungen im Betrieb, AED-Schulung, so wie Verfahrensanweisungen bei Betriebsunfällen. Mögliche Kosten hat der Betrieb/Arbeitgeber zu tragen. Gerne übernehmen wir auch in Ihrem Betrieb diese Aufgaben. 

 

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