"Alle 3-Minuten kommt es in Deutschland zu einem Brandereignis! - ein Segen, wenn der Betrieb perfekt darauf vorbereitet ist."
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung im Betrieb entspricht der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".
Nach §22 DGUV Vorschrift 1 sowie ASR A 2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Unsere Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt praxisnahes Wissen und richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (ASR A2.2, ASR A1.3, DIN 14096, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023, ArbSchG §10).
Schulungsinhalte im Überblick:
Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und sorgen für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
Der zeitliche Aufwand für diese Schulung beträgt insgesamt 3,5 Zeitstunden (4UE inkl. Pausenzeiten). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmenden ein Handout und das Zertifikat zur Schulung.
Wir kommen direkt zu Ihnen: Der Brandschutzhelferkurs ist als Inhouse-Schulung im Betrieb oder zu unseren öffentlichen Terminen in Soest möglich. Auch über die Region hinaus sind wir in ganz Nordrhein-Westfalen für Sie unterwegs.
Bitte beachten: Die Kosten werden nicht von den Berufsgenossenschaften übernommen. Grundlage ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers (ArbSchG §10 / ASR A2.2 / DGUV V1). Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Unternehmen oder Träger.
Inhouse-Pauschalangebot für Unternehmen:
Bis 6 Teilnehmer: 499 €
Jede weitere Person: 79 €
Sie benötigen mehrere Termine, ein Paketangebot oder eine Kombination mit der Ersthelferfortbildung? Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen.
Keine Inhouse-Schulung möglich?
Ihr Betrieb hat weniger als 12 Mitarbeitende? Kein Problem! Melden Sie sich einfach zu einem unserer öffentlichen Kurse in
den Seminarräumen im Kreis Soest an. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Feuerlöscher spielen eine große Rolle bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden. Sofern sie richtig in Gebäuden postiert sind, sind sie im Fall der Fälle schnell zu finden und zu nutzen. Der richtige Umgang mit diesen roten Lebensrettern sollte von jedem Beschäftigten beherrscht werden. Das heißt: Schwelbrände oder kleine, räumlich begrenzte Brände können alle damit löschen.
Alle müssen wissen, was im Brandfall zu tun ist.
• Wie nähere ich mich einem Feuer ohne Eigengefährdung?
• Welcher Feuerlöscher ist für welchen Brand geeignet?
• Und wie ist die Handhabung unterschiedlicher Hersteller?
Eine jährliche Unterweisung der Beschäftigten zum Thema Brandschutz ist gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz Pflicht. Idealerweise inklusive dem Blick auf die vor Ort, in Ihrem Betrieb oder Einrichtung vorhandenen Typen von Feuerlöschern.
In unserem praktischen Feuerlöschtraining stellen wir die Feuerlöscher der unterschiedlichen Brandklassen vor. Wir zeigen wie unter der Beachtung des Eigenschutzes ein Entstehungsbrand gelöscht werden kann. Abschließend muss jeder Teilnehmer/-in mit dem Übungsfeuerlöscher aktiv einen Brand unter Kontrolle und gelöscht bekommen. Um so realistisch wie möglich darauf vorzubereiten, verwenden wir unseren Brandtrainer mit verschiedenen Modulaufsätzen.
Der zeitliche Verlauf des Feuerlöschtraining beträgt je nach Gruppengröße 45-90 Minuten (1-2 UE). Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen je Trainingseinheit beschränkt.
Inhouse-Pauschalangebot für Unternehmen (nur Löschtraining):
Bis 6 Teilnehmer: 399 €
Jede weitere Person: 49 €
Das Feuerlöschtraining alleine berechtigt nicht zum Einsatz als Betrieblicher Brandschutzhelfer. Wir empfehlen das Training mit dem Feuerlöscher als regelmäßige Auffrischung. Weiter empfehlen wir die Brandschutzhelferschulung (4UE) im 2-Jahresturnus durchzuführen, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu gewährleisten.
Ein Brandschutzhelfer unterstützt im Brandfall bei der Evakuierung, leitet Sofortmaßnahmen ein, bedient Feuerlöscheinrichtungen und sorgt für die Einhaltung betrieblicher Brandschutzvorgaben.
Nach unserer Empfehlung beträgt die Auffrischung, wie auch bei der Ersthelferfortbildung alle 2 Jahre. Die Vorgaben seitens der DGUV sind mit 3-5 Jahre nur oberflächlich definiert. Die Verantwortung, sowie mögliche Regressansprüche bei einem Unglück werden in die Hände des Arbeitsgebers gelegt. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein regelmäßiges Training die nötige Sicherheit im Unternehmen schafft. Bei Änderungen im Betrieb oder neuen Brandschutzanlagen sollte eine frühere Wiederholung erfolgen.
Ja, gemäß Arbeitsstättenregel ASR A2.2 und DGUV Vorschrift 1 müssen Betriebe eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern ausbilden. Die Anzahl richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungsbeurteilung und Brandrisiko. Hierbei sollten Urlaubszeiten, Krankheitsbedingter Personalausfall, Mitarbeiterfortbildungen und Fluktuation ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Ausbildung umfasst 4 Unterrichtseinheiten (ca. 3,5 Stunden) inklusive theoretischem Teil und praktischer Feuerlöschübung.
Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Zertifikat ausgestellt, das die gesetzlich geforderte Qualifikation nachweist.
Ja, Inhouse-Schulungen sind ab einer bestimmten Teilnehmerzahl möglich. Wir bieten hierzu beispielsweise einen Festpreistarif bis 12 Personen. Dabei werden die Inhalte auf die individuellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst. Bei großen Unternehmen mit einer erhöhten Mitarbeiteranzahl sollte die jeweilige Gruppengröße von 20 Personen je Schulungstermin nicht überschritten werden.
Die Ausbildung deckt rechtliche Grundlagen, Brandursachen, den sicheren Umgang mit Feuerlöschern, das Verhalten im Brandfall sowie die Evakuierung von Personen ab.
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, da die Ausbildung Teil der betrieblichen Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist.
Übersicht aller
unserer Lehrgangstermine
(Kurse für Führerscheinanwärter - aller Klassen, Betriebliche Ersthelfer, Übungsleiter/ Trainer, Jugendgruppenleiter, Berufsstarter & Interessierte)
Ihr Kontakt zu uns
02921 / 35 43 305
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Montags bis Freitags
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