Betriebliche Ersthelfer Fortbildung

Fortbildung für betriebliche Ersthelfer in Soest und Umgebung | NRW - DGUV-zertifiziert & kostenerstattet

"Ein einziger Moment entscheidet über Leben und Tod - nur geschulte Ersthelfer können dann handeln."

Betriebliche Ersthelferin mit Schutzhelm telefoniert im Notfall - Erste Hilfe Fortbildung im Kreis Soest
Notfall! - ein Rettungswagen wird gerufen

Wie ist die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb? (§ 26, DGUV Vorschrift 1)

Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:

  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten

"Ersthelfer im Betrieb kann nur sein, wer professionell in Erster Hilfe ausgebildet ist!"

Unsere Empfehlung!
Nutzen Sie unseren zuverlässigen "Ersthelfer-Rechner", um sofort zu erfahren ob Ihr Betrieb oder Einrichtung gut aufgestellt ist. Die ermittelten Ergebnisse entsprechen den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.


Ersthelfer‑Rechner


Kompakt: je Standort / Schicht – Pflicht‑Ersthelfer nach DGUV §26.

Rechtliche Grundlage
  • 2–20 Anwesende: mindestens 1 Ersthelfer:in.
  • >20 Anwesende: Verwaltung & Handel 5%, sonstige/Baustelle/Hochschule 10%.
  • Kita: 1 Ersthelfer:in je Kindergruppe.
  • Betriebssanitäter: ab >1500 Anwesenden bzw. Baustellen >100.
  • Es zählen anwesende Personen je Schicht/Standort.


Die Erste-Hilfe-Fortbildung für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel kostenfrei, da die Lehrgangsgebühren vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) übernommen werden. Das erforderliche Kostenübernahmeformular für die direkte Abrechnung mit der BG/UK erhalten Sie direkt bei der Anmeldung.

Für Selbstzahler beträgt die Kursgebühr 60 € pro Person (Stand: 2025).


👉 Melden Sie Ihre Mitarbeitenden jetzt zur nächsten Fortbildung für betriebliche Ersthelfer an und sichern Sie die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens im Notfall.

Inhouse-Erste-Hilfe-Schulung für Betriebe

Sie möchten alle betrieblichen Ersthelfer direkt im eigenen Unternehmen schulen lassen? Kein Problem – wir kommen gerne zu Ihnen! Ab 12 Teilnehmenden bieten wir den Erste-Hilfe-Kurs als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung an. Zuzüglich einmalige Fahrtkosten (innerhalb des Kreis Soest frei).

 

Dieser Lehrgang ist als Bundle z.B. mit unserer Brandschutzhelferschulung kombinierbar - kontaktieren Sie uns dazu gerne.

FAQ - Häufige Fragen zum Thema Betriebliche Ersthelfer Fortbildung

💡Wie oft müssen betriebliche Ersthelfer eine Fortbildung besuchen?

Alle zwei Jahre ist eine Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten (7,5h inkl. Pausen) vorgeschrieben. Wenn kein Fortbildungstermin verfügbar ist, kann auch ein Grundkurs als Fortbildung anerkannt werden.

💡Welche Kosten erwarten den Arbeitgeber für die Aus- und Fortbildung seiner Betrieblichen Ersthelfer? 

Die Fortbildung ist für Arbeitsgeber kostenlos. Wir rechnen direkt mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab - oft auch über die Mindestanzahl hinaus. Der Arbeitsgeber trägt lediglich die Entgeltfortzahlung sowie ggf. Fahrt- und Verpflegungskosten. Details zur Kostenübernahme erhalten Sie bei der Anmeldung.

💡In welchem Umfang ist das Kurszertifikat anerkannt und für welche weitere Zwecke nutzbar?

Das Zertifikat des Grundkurses ist anerkannt für den betrieblichen Einsatz, sowie für den Erwerb oder die Erweiterung des Führerscheins und bestimmter Trainerlizenzen. Gerne stellen wir Ihnen ein Duplikat für die weiteren Zwecke aus.

💡Wie erfolgt die Anmeldung zu einem Lehrgang? 

Sie können Ihre Mitarbeiter zu unseren regelmäßigen Kursen in Bad Sassendorf im Kreis Soest anmelden. Ab 12 Personen bieten wir auch Inhouse-Seminare an; auf Wunsch sind individuelle Termine in unseren Seminarräumen möglich.

Bereits ab 12 Teilnehmern bieten wir dieses Kursangebot als Inhouseschulung in Ihrem Betrieb oder Einrichtung an.

Bitte denken Sie immer an das Kostenübernahmeformular bzw. den Gutschein (Unfallkasse). Dieses Dokument ist bitte vollständig ausgefüllt am Kurstag mitzubringen, nur dann ist eine Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger gewährleistet. Um eine unnötige Rechnungsstellung zu vermeiden, kontaktieren Sie und gerne bei weiteren Rückfragen.

Download
Alle Informationen für Arbeitgeber und Beauftragte auf einen Blick - FAQ
Fragen und Antworten zum Thema Kursanmeldung und Kostenübernahme.
2025-01-20_Informationen_zu_Erste_Hilfe_
Adobe Acrobat Dokument 203.0 KB
Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.