"Ein einziger Moment entscheidet über Leben und Tod - nur geschulte Ersthelfer können dann handeln."

Wie ist die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb? (§ 26, DGUV Vorschrift 1)
Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
💡Wie oft müssen betriebliche Ersthelfer eine Fortbildung besuchen?
Alle zwei Jahre ist eine Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten (7,5h inkl. Pausen) vorgeschrieben. Wenn kein Fortbildungstermin verfügbar ist, kann auch ein Grundkurs als Fortbildung anerkannt werden.
💡Welche Kosten erwarten den Arbeitgeber für die Aus- und Fortbildung seiner Betrieblichen Ersthelfer?
Die Fortbildung ist für Arbeitsgeber kostenlos. Wir rechnen direkt mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab - oft auch über die Mindestanzahl hinaus. Der Arbeitsgeber trägt lediglich die Entgeltfortzahlung sowie ggf. Fahrt- und Verpflegungskosten. Details zur Kostenübernahme erhalten Sie bei der Anmeldung.
💡In welchem Umfang ist das Kurszertifikat anerkannt und für welche weitere Zwecke nutzbar?
Das Zertifikat des Grundkurses ist anerkannt für den betrieblichen Einsatz, sowie für den Erwerb oder die Erweiterung des Führerscheins und bestimmter Trainerlizenzen. Gerne stellen wir Ihnen ein Duplikat für die weiteren Zwecke aus.
💡Wie erfolgt die Anmeldung zu einem Lehrgang?
Sie können Ihre Mitarbeiter zu unseren regelmäßigen Kursen in Bad Sassendorf im Kreis Soest anmelden. Ab 12 Personen bieten wir auch Inhouse-Seminare an; auf Wunsch sind individuelle Termine in unseren Seminarräumen möglich.
Alle Ersthelfer sollen im eigenen Betrieb geschult werden? Kein Problem - Wir kommen gerne zu Ihnen.
Bereits ab 12 Teilnehmern bieten wir dieses Kursangebot als Inhouseschulung in Ihrem Betrieb oder Einrichtung an.
Bitte denken Sie immer an das Kostenübernahmeformular bzw. den Gutschein (Unfallkasse). Dieses Dokument ist bitte vollständig ausgefüllt am Kurstag mitzubringen, nur dann ist eine Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger gewährleistet. Um eine unnötige Rechnungsstellung zu vermeiden, kontaktieren Sie und gerne bei weiteren Rückfragen.
Übersicht aller
unserer Lehrgangstermine
(Kurse für Führerscheinanwärter - aller Klassen, Betriebliche Ersthelfer, Übungsleiter/ Trainer, Jugendgruppenleiter, Berufsstarter & Interessierte)
Ihr Kontakt zu uns
02921 / 35 43 305
Zu unseren Bürozeiten:
Montags bis Freitags
8.30 - 13.30 Uhr
E-Mail: info@mso-kreis-soest.de