"Alle 3-Minuten kommt es in Deutschland zu einem Brandereignis! - ein Segen, wenn der Betrieb perfekt darauf vorbereitet ist."
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung im Betrieb entspricht der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".
Nach §22 DGUV Vorschrift 1 sowie ASR A 2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die vermittelten Schulungsinhalte richten sich nach:
Der zeitliche Aufwand für diese Schulung beträgt insgesamt 3,5 Zeitstunden (4UE inkl. Pausenzeiten). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmenden ein Handout und das Zertifikat zur Schulung.
Wir kommen gerne zu Ihnen. Der Brandschutzhelferkurs ist sowohl als Inhouseschulung direkt im Betrieb, wie auch zu den öffentlichen Terminen in unseren Seminarräumen im Kreis Soest möglich. In Soest und Umgebung bis über die Grenzen Nordrhein-Westfalen hinaus sind wir für Sie unterwegs.
Die Kosten für diese Schulung werden nicht durch die Berufsgenossenschaften getragen. Hier gelten die gesetzlichen Pflichten des Arbeitsgebers (ArbSchG
§10 / ASR A2.2 / DGUV V1). Die Rechnungsstellung erfolgt an den beteiligten Betrieb bzw. Träger. Jetzt Brandschutzhelfer im Kreis Soest
und NRW buchen!
Eine Inhouseschulung kommt nicht in Frage, da ihr Betrieb weniger als 12 Mitarbeitende beschäftigt?
Auch das ist kein Problem, dann ganz einfach zu unserer öffentlichen Kursen in unseren Seminarräumen im Kreis Soest anmelden. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Feuerlöscher spielen eine große Rolle bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden. Sofern sie richtig in Gebäuden postiert sind, sind sie im Fall der Fälle schnell zu finden und zu nutzen. Der richtige Umgang mit diesen roten Lebensrettern sollte von jedem Beschäftigten beherrscht werden. Das heißt: Schwelbrände oder kleine, räumlich begrenzte Brände können alle damit löschen.
Alle müssen wissen, was im Brandfall zu tun ist.
• Wie nähere ich mich einem Feuer ohne Eigengefährdung?
• Welcher Feuerlöscher ist für welchen Brand geeignet?
• Und wie ist die Handhabung unterschiedlicher Hersteller?
Eine jährliche Unterweisung der Beschäftigten zum Thema Brandschutz ist gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz Pflicht. Idealerweise inklusive dem Blick auf die vor Ort, in Ihrem Betrieb oder Einrichtung vorhandenen Typen von Feuerlöschern.
In unserem praktischen Feuerlöschtraining stellen wir die Feuerlöscher der unterschiedlichen Brandklassen vor. Wir zeigen wie unter der Beachtung des Eigenschutzes ein Entstehungsbrand gelöscht werden kann. Abschließend muss jeder Teilnehmer/-in mit dem Übungsfeuerlöscher aktiv einen Brand unter Kontrolle und gelöscht bekommen. Um so realistisch wie möglich darauf vorzubereiten, verwenden wir unseren Brandtrainer mit verschiedenen Modulaufsätzen.
Der zeitliche Verlauf des Feuerlöschtraining beträgt je nach Gruppengröße 45-90 Minuten (1-2 UE). Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen je Trainingseinheit beschränkt.
Ein Brandschutzhelfer unterstützt im Brandfall bei der Evakuierung, leitet Sofortmaßnahmen ein, bedient Feuerlöscheinrichtungen und sorgt für die Einhaltung betrieblicher Brandschutzvorgaben.
Nach unserer Empfehlung beträgt die Auffrischung, wie auch bei der Ersthelferfortbildung alle 2 Jahre. Die Vorgaben seitens der DGUV sind mit 3-5 Jahre nur oberflächlich definiert. Die Verantwortung, sowie mögliche Regressansprüche bei einem Unglück werden in die Hände des Arbeitsgebers gelegt. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein regelmäßiges Training die nötige Sicherheit im Unternehmen schafft. Bei Änderungen im Betrieb oder neuen Brandschutzanlagen sollte eine frühere Wiederholung erfolgen.
Ja, gemäß Arbeitsstättenregel ASR A2.2 und DGUV Vorschrift 1 müssen Betriebe eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern ausbilden. Die Anzahl richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungsbeurteilung und Brandrisiko. Hierbei sollten Urlaubszeiten, Krankheitsbedingter Personalausfall, Mitarbeiterfortbildungen und Fluktuation ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Ausbildung umfasst 4 Unterrichtseinheiten (ca. 3,5 Stunden) inklusive theoretischem Teil und praktischer Feuerlöschübung.
Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Zertifikat ausgestellt, das die gesetzlich geforderte Qualifikation nachweist.
Ja, Inhouse-Schulungen sind ab einer bestimmten Teilnehmerzahl möglich. Wir bieten hierzu beispielsweise einen Festpreistarif bis 12 Personen. Dabei werden die Inhalte auf die individuellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst. Bei großen Unternehmen mit einer erhöhten Mitarbeiteranzahl sollte die jeweilige Gruppengröße von 20 Personen je Schulungstermin nicht überschritten werden.
Die Ausbildung deckt rechtliche Grundlagen, Brandursachen, den sicheren Umgang mit Feuerlöschern, das Verhalten im Brandfall sowie die Evakuierung von Personen ab.
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, da die Ausbildung Teil der betrieblichen Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist.
Übersicht aller
unserer Lehrgangstermine
(Kurse für Führerscheinanwärter - aller Klassen, Betriebliche Ersthelfer, Übungsleiter/ Trainer, Jugendgruppenleiter, Berufsstarter & Interessierte)
Ihr Kontakt zu uns
02921 / 35 43 305
Zu unseren Bürozeiten:
Montags bis Freitags
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